Für Besitzer von Immobilien kann die Kenntnis über den Verlauf der eigenen Grundstücksgrenzen von besonderer Bedeutung sein, um beispielsweise eine Bebauung in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze umzusetzen oder einem Streit mit den Nachbarn aus dem Weg zu gehen. Aber auch bei geplanten Grundstücksteilungen oder im Rahmen einer Neubebauung eines Grundstücks ist eine vorherige Vermessung von besonderer Relevanz. Um die Grundstücksgrenzen jederzeit zu erkennen, werden diese im Zuge der Grundstücksvermessung mit sogenannten Abmarkungen gekennzeichnet. Die wohl bekannteste Form der Abmarkung stellt dabei der Grenzstein dar. Aber auch Gebäudeecken, Zaunpfeiler, Rohre, Kreuze oder Bolzen können als Grenzzeichen verwendet werden.
Gerne führen wir für Sie als erfahrenes Vermessungsbüro Grundstücksvermessungen aller Art durch. Wir kümmern uns unter anderem um die Durchführung von Grenzvermessungen sowie Grenzanzeigen und setzen Vermessungen für Grundstücksteilungen für Sie um.
Bei Grenzvermessungen vermessen wir vor Ort die Grenzen eines Grundstückes und gleichen diese anschließend mit dem dazugehörigen Katastermaterial ab. Sollten die Grenzzeichen in Form der Abmarkungen nicht richtig positioniert sein, müssen diese neu gesetzt werden. Ist das Vermessungsverfahren inklusive der Anpassung der Abmarkungen abgeschlossen, wird der Grundstückseigentümer bei einem sogenannten Grenztermin vor Ort über die neuen Sachverhalte und Grenzen seines Grundstücks informiert.
Bestehen über den rechtmäßigen Verlauf von Grundstücksgrenzen Unklarheiten, sind Grenzanzeigen für die Klärung dieses Sachverhalts durchzuführen. Hierbei werden die Grundstücksgrenzen mithilfe des Katastermaterials vor Ort genau untersucht. Die dabei vorgefundenen Abmarkungen werden einzeln geprüft und anschließend mit einer Kennzeichnung versehen. Dieses Vermessungsverfahren ist insbesondere dann von besonderem Interesse, wenn beispielsweise eine Nutzung im Rahmen der Grenzbebauung geplant ist.
Laut Baugesetzbuch ist eine Teilung eines bestehenden Grundstückes rechtlich möglich. Allerdings ist hierfür ein Antrag erforderlich, der unter anderem von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur überprüft werden muss. Gerne führen wir als Vermessungsbüro solche Vermessungsverfahren im Rahmen einer vorgesehenen Grundstücksteilung für Sie durch.
Gerne führen wir für Sie als erfahrenes Vermessungsbüro Grundstücksvermessungen durch, darunter fallen folgende Leistungen:
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